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Der Bayerische Ministerrat hat daher am 6. Januar 2021 beschlossen, auch die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen weiterhin geschlossen zu halten, wobei – wie bislang auch – eine Notbetreuung zulässig bleibt. Der Bayerische Landtag muss den Regelungen am Freitag, den 8. Januar 2021, noch zustimmen. Sollten sich daraufhin noch Änderungen ergeben, so werden wir Sie hierüber gesondert informieren.
Die Regelungen, die bereits seit dem 16.
Dezember 2020 in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen
gelten, finden auch nach dem 10. Januar 2021 weiterhin bis 31. Januar 2021
unverändert Anwendung. Das bedeutet konkret:
Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen,
Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung
bleibt grundsätzlich weiterhin untersagt. Die Aufrechterhaltung eines
Notbetriebs ist in den Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, in
der Ferientagesbetreuung sowie in organisierten Spielgruppen für Kinder für
folgende Personengruppen zulässig: